Fermit GmbH, Sicherheitshinweise:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
GHS02 Flamme
Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
GHS07 Achtung
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
Xi; Reizend
R36: Reizt die Augen.
F; Leichtentzündlich
R11: Leichtentzündlich.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Gemische der EG“ in der letztgültigen Fassung.Wirkt narkotisierend.
Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Signalwort: Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Ethylacetat
Gefahrenhinweise:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Sonstige Gefahren:
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.